2-G+ -Regelung im Sport Stufe „Rot“

Seit gestern ist unser Landkreis auch “Orange”. Was bedeutet das für unseren Vereinssport:

1. Erwachsene
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

2. Kinder und Jugendliche
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich grundsätzlich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind. Hier ist allerdings nach Altersklassen zu differenzieren:

  • Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres
    Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen

  • Kinder ab 7 Jahren und vor Vollendung des 12. Lebensjahres
    Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie ein Ausweisdokument und einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Außerdem dürfen sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen

  • Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres
    Angehörige dieser Altersgruppe können bereits geimpft werden. Dennoch werden sie unter bestimmten Voraussetzungen Geimpften und Genesenen befristet bis zum 31. Dezember 2021 gleichgesetzt: Sie müssen ein Ausweisdokument und einen negativen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen und dürfen keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen